AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnung "Auszeit-auf-Fehmarn" zur Beherbergung sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

2. Vertragsschluss

Stellt der Gast für die Wohnung "Auszeit-auf-Fehmarn" eine unverbindliche Buchungsanfrage an den Vermieter, so erhält der Gast einen Mietvertag als unverbindliches Angebot. 7 Tage nach Zusendung des Mietvertrages ist die Wohnung für Sie reserviert. Die Reservierung verfällt, sollte innerhalb von 7 Tagen die Anzahlung nicht auf dem Konto sein. Erst bei eingegangener Anzahlung ist der Mietvertrag rechtskräftig abgeschlossen und die AGBs damit vom Mieter bestätigt und gelesen zu haben.

3. Preise

Es gelten die im Mietvertrag angegebenen Preise. Diese sind Endpreise und enthalten alle anfallenden Nebenkosten.

4.Zahlungsbedingungen

Innerhalb von 7 Werktagen ist die im Mietvertrag genannte Anzahlung (35 % des Gesamtmietbetrages) an den Vermieter zu zahlen. Die im Mietvertrag genannte Restzahlung ist spätestens 28 Tage vor Reiseantritt ohne weitere Aufforderung zu zahlen.

Erfolgt die Buchung bis zu 6 Wochen vor Anreise, so ist der gesamte Mietpreis innerhalb von 7 Werktagen nach Vertragsschluss zu zahlen.

5. Pflichten des Mieters

Der Mieter behandelt das Haus und sein Inventar sowie den Garten sorgfältig. Auch wenn eine Endreinigung (keine Grundreinigung) im Mietpreis enthalten ist, verpflichtet sich der Mieter trotzdem, die Wohnung "Auszeit-auf-Fehmarn" bei der Abreise besenrein und in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu hinterlassen. Die Reinigung der Kücheneinrichtungen, des Geschirrs und Bestecks sowie das Ausräumen des Geschirrspülers ist Sache des Mieters und nicht in der Endreinigung enthalten. Evtl. anfallende erhöhte Aufräum- und Reinigungskosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Entstandene Schäden am Haus, am Inventar sowie am Garten, die der Mieter, sein Haustier oder seine Mitreisenden verursacht haben, sind vom Mieter zu ersetzen. Bitte geben Sie entstandene bzw. festgestellte Schäden sofort nach Kenntnis beim Vermieter an. Nicht gemeldete Schäden, die durch das Reinigungsunternehmen bei der Endreinigung festgestellt werden, sind ebenfalls vom Mieter zu tragen und werden in Rechnung gestellt. 

Der Mieter verpflichtet sich darauf zu achten, dass sich sein Haustier in der Wohnung "Auszeit auf Fehmarn" nur auf dem Boden aufhält und auf keine Einrichtungsgegenstände, wie z.B. Couch, Stühle und vor allem Betten, o.Ä. geht. "Hinterlassenschaften" des Haustieres im Garten sind unverzüglich zu entfernen.

Alle vom Vermieter bereitgestellten Dinge, wie z.B. Grill, Küchengeräte, Kinderspielgeräte, Gartenmöbel, Liegen etc. werden vom Mieter auf eigene Gefahr genutzt. Eine Haftung durch den Vermieter ist ausgeschlossen.

Das Rauchen ist in der Wohnung "Auszeit-auf-Fehmarn" nicht gestattet.

Der Aufenthalt und die Nutzung der Wohnung und der Außenanlagen sind ausschließlich den im Mietvertrag genannten Personen gestattet. Die Unterbringung weiterer Personen ist nicht gestattet.

Der Hausordnung ist Folge zu leisten.

6. Weitere Vertragsgrundlagen

Die Buchung von Bettwäsche und Handtüchern umfasst für 2 Personen: 2 Duschhandtücher, 2 Handtücher, 1 Badvorleger und 1 Geschirrhandtuch. Die Bettwäsche umfasst für 2  Personen: 2 Kopfkissenbezüge, 2 Bettdeckenbezüge sowie 1 Spannbettlaken.

Der Vermieter haftet nicht für Beeinträchtigungen durch Bautätigkeiten auf Grundstücken der Umgebung oder im öffentlichen Bereich.

7. An- und Abreise

Am Anreisetag steht Ihnen die Wohnung "Auszeit-auf-Fehmarn" ab 16 Uhr zur Verfügung. Die Abreise erfolgt am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr.

Die Wohnung "Auszeit-auf-Fehmarn" ist besenrein zu hinterlassen, der Müll aus der Wohnung in den dafür auf dem Gelände hinter dem Schuppen vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

8. Feierlichkeiten / Silvester

Feiern sind in der Wohnung nicht gestattet, die Rücksichtnahme auf andere Hausgäste hat Priorität. Aus sicherheitstechnischen Gründen ist jegliche Form von Tischfeuerwerk, Bleigießen und Konfetti in der Wohnung "Auszeit-auf-Fehmarn" ausdrücklich untersagt und auch das Abbrennen aller Formen von Feuerwerkskörpern (Böller, Raketen etc.) auf dem Grundstück ist ebenfalls nicht gestattet.

9. Internetnutzung

Der Vermieter betreibt in seiner Ferienwohnung einen Internetzugang über WLAN. Dieser gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes in der Wohnung "Auszeit-auf-Fehmarn" die Nutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Nutzung wird als unentgeltliche Serviceleistung gewährt. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLAN zu gestatten. Sämtliche Zugangsdaten (Benutzername etc.) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass der unter Nutzung des WLAN hergestellte Datenverkehr unverschlüsselt erfolgt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Die Nutzung des WLAN erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware bei der Nutzung des WLAN auf das Endgerät gelangen kann. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Der Mieter ist verpflichtet, bei Nutzung des WLAN das geltende Recht einzuhalten. Bei Internetnutzung verpflichtet sich der Mieter, die gesetzlichen Regelungen zum Schutze des Urheberrechtes zu beachten. Er stellt den Vermieter von etwaigen Ansprüchen der Rechteinhaber frei.

10. Rücktritt- bzw. Stornobedingungen

Tritt der Mieter nach erfolgter Buchung vom Vertrag zurück und kann die gebuchte Wohnung "Auszeit-auf-Fehmarn" vom Vermieter vollständig anderweitig vermietet werden, wird die Mietzahlung vollständig erstattet.

Kann die gebuchte Wohnung "Auszeit-auf-Fehmarn" nicht anderweitig vermietet werden, besteht eine Schadensersatzpflicht des Mieters in Höhe von 90 % des Gesamtmietpreises. Die Tage einer anderweitigen Vermietung (reiner Übernachtungspreis ohne Endreinigung) werden auf den Gesamtmietpreis angerechnet.

Es wird ausdrücklich der Abschluss einer Reisekosten-Rücktritts-Versicherung empfohlen.

Ist die Anreise und / oder Nutzung der im Mietvertrag bezeichneten Wohnung durch eine öffentliche Anordnung nur unter Auflagen möglich (z.B. durch Pandemie), gelten diese für den Mieter als zumutbar. Eine Stornierung des Mietvertrages ist auch in diesen Fällen nur unter den o.g. Bedingungen möglich.

11. Kurabgabe

Bitte beachten Sie, dass Sie vor Ort für jede Person über 18 Jahren die Ostseecard erwerben und eine Kurabgabe entrichten müssen. Sie erhalten die Ostseecard über uns gegen Zahlung der ortsüblichen Kurabgabe ausgestellt. Hierfür benötigen wir den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und die Ausweisnummer des Personalausweises.

Die aktuellen Angaben zur Höhe der Kurabgabe sowie Ermäßigungen und Zeiträume erfahren Sie auf der Homepage der Stadt Fehmarn unter www.fehmarn.de

12. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Regelungen von der Unwirksamkeit unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelungen gelten die allgemeinen gesetzlichen Bedingungen.

12. Gerichtsstand

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen; Gerichtsstand ist Hamburg.